Das exklusive Zahlungsmittel für Winterbach
Bereits seit dem 2. April 2014 ist der Winterbacher Geschenkgutschein, genannt „Winterbach-CARD“, im Umlauf.
Die ‚Winterbach-CARD‘ erhält man im Wert von 5 €, 10 €, 25 € oder 100 € in derzeit 15 Ausgabestellen in Winterbach.
Die Idee: Schenken ohne Risiko und zwar das ganze Jahr hindurch!
Einfach für jeden Anlass geeignet.
Jetzt neu:
Im Dezember 2020 hat die Winterbach-CARD Zuwachs bekommen! Die Winterbach-CARD ist jetzt auch im Wert von 100 € erhältlich.
Die teilnehmenden Geschäfte erkennt man am „Win-Akzeptanzlogo“ (siehe Beispiel).
Probieren Sie es doch mal aus:
Verschenken Sie doch einfach ein Stück Winterbach mit der ‚Winterbach-CARD‘.
Vorteil für den Inhaber der Winterbach-CARD:
- Ein Gutschein für ganz Winterbach, einlösbar bei rund 50 Geschäften in Winterbach.
- Mit der Winterbach-CARD kann der Beschenkte (=Gutscheininhaber) selbst entscheiden ob der/die Gutschein/e im Handel, der Gastronomie, im Handwerk, in der Apotheke, bei Ärzten, im Reisebüro oder in anderen Geschäften einlösen möchte.
- Eine prima Geschenkidee von Winterbacher – nicht nur für Winterbacher!
Weitere Informationen erhalten Sie über den Informationsflyer zur Winterbach-CARD:
>>> Winterbach-CARD_Flyer im PDF-Format <<<
Die Winterbach-CARD ist eine Initiative des BDS Winterbach e.V.
mit Unterstützung durch die Gemeinde Winterbach und der Winterbacher Bank eG!
Vorteil für die Unternehmen:
- Einsetzbar bei vielen Selbständigen sowohl im Einzelhandel, als auch bei Gastronomie, Handwerk und Dienstleistern
- Kunden- und damit Kaufkraftbindung in Winterbach
- Als Annahmestelle können Sie Mehrumsatz erzielen
- Als Ausgabestelle können Sie ggf. neue Kunden gewinnen
- Einfache Abwicklung: Den Gegenwert der eingelösten Winterbach-CARDs erhalten Sie über die Winterbacher Bank eG
- Keine lfd. Kosten.
Weitere Informationen für Unternehmer:
Wie kann ich mein Geschäft anmelden?
Jedes Mitglied des BDS Winterbach e.V. kann sich zur Winterbach-CARD anmelden. Das Anmeldeformular kann hier heruntergeladen und ausgedruckt werden. Das Anmeldeformular ist dann ausgefüllt an den BDS Winterbach e.V. zurückzugeben. Den einmaligen Unkostenbeitrag in Höhe von 50 € ist auf die angegebene IBAN zu entrichten. Laufende Kosten fallen nicht an!
Bei der Anmeldung entscheiden Sie selbst ob Sie auch eine Ausgabestelle/Verkaufsstelle der ‚Winterbach-CARD‘ sein wollen.
Wo erhalte ich als Unternehmen die ‚Winterbach-CARD‘?
Bei der Winterbacher Bank eG (= zentrale Ausgabestelle) können Sie die Gutscheine im Wert von 5 €, 10 € und 25 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 250 €.
Was ist das Besondere an der ‚Winterbach-CARD‘?
Der Beschenkte hat die Auswahl und findet sicherlich das Richtige im vielfältigen Angebot Winterbachs. Die ‚Winterbach-CARD‘ muss nämlich nicht in einem bestimmten Geschäft eingelöst werden, sondern kann in jedem teilnehmenden Geschäft eingetauscht werden.
Die ‚Winterbach-CARD‘ ist ein völlig unkompliziertes System. Es ist keine zusätzliche Technik erforderlich. Es ist kein Rabatt-, Bonus- oder Punktesystem.
Umsatzsteuer: Wie die Winterbach-CARD zu behandeln ist
Werden Gutscheine ausgegeben, die nicht zum Bezug von hinreichend bezeichneten Leistungen berechtigen, wird dies als Umtausch eines Zahlungsmittels, z.B. Bargeld, in ein anderes Zahlungsmittel wie Gutschein (= Winterbach-CARD) beurteilt.
Die Hingabe des Gutscheins selbst stellt keine Lieferung dar. Eine Anzahlung i. S. v. § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG liegt ebenfalls nicht vor, da die Leistung nicht hinreichend konkretisiert ist. Erst bei Einlösung des Gutscheins unterliegt die Leistung der Umsatzsteuer.
Warum gibt es die ‚Winterbach-CARD‘?
Wir möchten mit der Winterbach-CARD die örtlichen Unternehmen unterstützen. Die Einlösung der Gutscheine ist auf die teilnehmenden Geschäfte in Winterbach begrenzt. Durch den Einsatz der Gutscheine profitieren die Geschäfte Vorort!
Sie führen ein Unternehmen und haben Interesse an der Winterbach-CARD. Wir als BDS Winterbach e.V. würden uns freuen, wenn auch Sie an der Winterbach-CARD teilnehmen wollen!